Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025 beim Wohnsitzfinanzamt einreichen. Lassen sie sich hingegen steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 30.04.2026.
mehrDer Bundesgerichtshof befasste sich mit dem Anspruch auf immaterielle Entschädigung nach der Datenschutz-Grundverordnung.
mehrDer Bundesgerichtshof hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden.
mehrDie Steuertermine des Monats April 2025 auf einen Blick.
mehrDer Bundesfinanzhof hat zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden erwächst.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 20.02.2020 © Wäger & Partner - Steuerberater 2020
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